
| Seelower Wohnungsbaugesellschaft - gut und sicher wohnen | Mittwoch, 10.März 2010 |
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Havarie
Sehr geehrter Mieter, was tun bei Havarien?
Havarien sind plötzlich eingetretene Ereignisse, die unmittelbar das Leben berohen (Z.B.: Brand, Gefahr nach Sturm durch herabstürzende Gebäudeteile, umgestürzte Bäume u.a.), die die Grundversorgung der Bürger gefährden (Stromausfall, Ausfall der Heizung im Winter, Ausfall der Trinkwasserversorgung, Ausfall der Abwasserentsorgung mit Rückstaugefahr u.a.) oder zur Beschädigung der Mietsache als Wohnung oder Gebäude führen (Wasser durch Rohrbruch, Rückstau Abwasser, Brand, sturm u.a.). Tritt ein Schaden durch Havarie eine, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten. Solche Maßnahmen können sein:
Bei Havarien außerhalb der Arbeitszeit, also auch an Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen, steht Ihnen der freiwillige und ehrenamtliche Bereitschaftsdienst durch Mitarbeiter der SEWOBA unter Tel: 0172/8797939 zur Verfügung. Nachdem Sie die Möglichkeit der Einleitung von Sofortmaßnahmen geprüft und im Sinne der weiteren Gefahrenabwehr auch eingeleitet haben, zeigen Sie bitte die Havarie (den Mangel) beim Bereitschaftsdienst der SEWOBA an bzw. geben Sie die entsprechende Information am nächsten Tag an die Geschäftsstelle. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Drost
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