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  Seelower Wohnungsbaugesellschaft - gut und sicher wohnen Samstag, 31.Juli 2010


Havarie

Sehr geehrter Mieter, was tun bei Havarien?

Die Sorgfaltspflicht des Mieters bezieht sich darauf, vorhersehbare und vermeidbare Beschädigungen der Mietsache (Wohnung) sowie sonstiger Teile des Gebäudes und des Gebäudeumfeldes oder auch sonstige Beschädigungen infolge unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache zu unterlassen bzw. zu vermeiden.
Daneben haben im Mietrecht Obhutspflichten eine wesentliche Bedeutung, denn der Vermieter (Eigentümer) vertraut dem Mieter sein Vermögen an und kann daher erwarten, dass der Mieter es vor Schaden bewahrt.
Aus diesem Grund ist im BGB § 536c die Pflicht des Mieters zur unverzüglichen Mängelanzeihe beim Vermieter festgelegt.
Diese Mängelanzeige kann während der Arbeitszeit (werktags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags bis 18.00 Uhr und freitags bis 13.00 Uhr) schriftlich oder bei Maßnahmen mit sofortiger Erfordernis zur Mängelbeseitigung telefonisch erfolgen. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft.
Bei Ihrer Anzeige sind immer wichtig:

  • Was ist der Mangel? Welches Ereignis liegt vor
  • Wo ist der Mangel?
  • Wer ruft an? Angabe der Telefonnummer zwecks möglichen Rückruf.
  • Sind schon Maßnahmen eingeleitet (z.B. Anruf Feuerwehr bei Brand o.a.)
  • Ist Leben bedroht?

Havarien sind plötzlich eingetretene Ereignisse, die unmittelbar das Leben berohen (Z.B.: Brand, Gefahr nach Sturm durch herabstürzende Gebäudeteile, umgestürzte Bäume u.a.), die die Grundversorgung der Bürger gefährden (Stromausfall, Ausfall der Heizung im Winter, Ausfall der Trinkwasserversorgung, Ausfall der Abwasserentsorgung mit Rückstaugefahr u.a.) oder zur Beschädigung der Mietsache als Wohnung oder Gebäude führen (Wasser durch Rohrbruch, Rückstau Abwasser, Brand, sturm u.a.).
Tritt ein Schaden durch Havarie eine, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.
Solche Maßnahmen können sein:
  • Feuerwehr bei Brand sofort informieren (Alarmauslösung)
  • Schließen von Sperrschieber für Wasser bei Rohrbruch
  • Information an die anderen Mieter zur Unterlassung von Abwasser
    bei Verstopfung und Fäkalienaustritt im Objekt
  • Anruf bei Elektriker "um die Ecke" bei Stromausfall im Haus
  • Bei Heizungsausfall Anruf bei dem Fernwärmelieferant, sofern die Bereitschaftsnummer aus der Presse entnommen werden kann

Bei Havarien außerhalb der Arbeitszeit, also auch an Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen, steht Ihnen der freiwillige und ehrenamtliche Bereitschaftsdienst durch Mitarbeiter der SEWOBA unter Tel: 0172/8797939 zur Verfügung.
Nachdem Sie die Möglichkeit der Einleitung von Sofortmaßnahmen geprüft und im Sinne der weiteren Gefahrenabwehr auch eingeleitet haben, zeigen Sie bitte die Havarie (den Mangel) beim Bereitschaftsdienst der SEWOBA an bzw. geben Sie die entsprechende Information am nächsten Tag an die Geschäftsstelle.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Drost
Geschäftsführer



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